Sofern keine Aufschubinformationen unter der Adresse des Anmelders gespeichert wurden, werden Aufschubdaten des angegebenen Vertreters eingetragen.



Korrigierbar ist hier nur das Feld Zahlungsaufschub (eigen oder fremd), das z.B. bei Fiskalverzollungen geändert werden muss.
Die Aufschubangaben werden nur bei einer Auswahl der Zahlungsarten E,F,G oder Z vorbelegt.
Für die Vorbelegung der Aufschubkonten werden die Kopfadressen Anmelder, Empfänger und Vertreter gelesen.
Bei der Konstellation Anmelder ist Empfänger = J, wird im Antrag nur der Empfänger eingetragen. Für die Vorbelegung der Aufschubkonten wird in der Adresse des Empfängers geschaut, ob Konten mit der Aufschubart E eingetragen sind. Sind für Zoll und EUSt Konten eingetragen, werden diese im Reiter Konten im Antrag vorbelegt. Ist in der Adresse des Empfängers nur eine Art hinterlegt, z.B. für Zoll, wird dieses und das EUSt‑Konto aus der Adresse des Vertreters (Aufschubart F) eingetragen.
Sind in der Adresse des Empfängers keine eigenen Aufschubkonten hinterlegt, so werden die Konten des Vertreters vorbelegt.
Bei der Konstellation Anmelder ist Empfänger = N, wird die Adresse des Anmelders auf eigene Aufschubkonten geprüft.