Berechtigungsobjekt: ATLASVORKALK

Im Menü UmgebungZoll befindet sich die Funktion Vorabkalkulation Eingangsabgaben.
Die Vorabkalkulation ist Teil des kostenpflichtigen EZT‑Webservices, somit ist die Nutzung des EZT‑Webservices Voraussetzung.

  • Im Reiter Suchen können Sie nach erstellten Vorabkalkulationen suchen.
  • Im unteren Bereich wird Ihnen das Suchergebnis angezeigt.

  • Über Datei → Neu oder den Reiter Bearbeiten können neue Vorabkalkulationen angelegt werden.
  • Über das Kontextmenü und das Bearbeiten-Menü können erstellte Kalkulationen kopiert oder gelöscht werden.



Reiter Warenpositionen in Bearbeiten


Im Reiter Warenpositionen → Unterreiter Position geben Sie die zur Berechnung erforderlichen Daten an.

Im Kopfbereich vergeben Sie eine Referenz.

Über die Felder Ohne EUSt. bzw. Ohne Zoll kann die Berechnung der entsprechenden Abgaben unterbunden werden.

  • Möchte man beispielsweise die Ausgabe von EUSt-Abgaben unterbinden, weil der Kunde ein eigenes Aufschubkonto hat, kann die Checkbox Ohne EUSt. aktiviert werden.
    Im Kalkulationsergebnis werden dann kein EUSt-Satz und EUSt-Betrag ausgegeben.

Nach Eingabe der Zolltarifnummer wird über den EZT‑Webservice geprüft, ob die eingegebene Warennummer existiert bzw. korrekt ist.

Eine erneute Prüfung kann über den Button EZT neben dem Feld Warennummer angestoßen werden.

Die Warenbezeichnung sowie ggfs. anzumeldende Mengeneinheiten oder Zusatz‑/VBSt‑Codes werden über den Webservice zurück geliefert und in der ATLAS Infobar angezeigt.
Die Warenbezeichnung wird automatisch eingetragen.

Müssen Zusatz- bzw. VBSt-Codes angegeben werden, können die Codes per Doppelklick in das entsprechende Feld übernommen werden.

Sollte es bei der Berechnung zu Fehlermeldungen kommen, können Sie diese ebenfalls im Bereich Messages der Sidebar einsehen.

Im Reiter Kostenaufteilung können die für die Berechnung notwendigen DV1‑Kosten (Codes 001‑019) mit einem Aufteilungsschlüssel erfasst werden, so dass die Beträge automatisch auf die Positionen verteilt werden.
Die aufgeteilten Beträge sind dann pro Position auf dem Reiter Hinzu/Abzug sichtbar.

Im Unterreiter Hinzu‑/Abzug können Sie die Kosten ebenso pro Position manuell eingeben.


Bei Berechnung der Einfuhrabgaben von Luftfrachtsendungen wird anhand des eingetragenen Abgangsflughafens und der Lieferbedingung der entsprechende Prozentanteil der Frachtkosten für die Hinzurechnung zum Zollwert bzw. den Abzug vom Zollwert ermittelt.
Es wird automatisch die Zeile 010 bzw. 014 im Reiter Hinzu-/Abzug erstellt.
→ Sie müssen die Angaben um den Betrag und die Währung ergänzen.

Der Prozentanteil für die Hinzurechnung zu den EUSt-Kosten wird vom System automatisch berechnet und in das Feld EUSt-Kosten (Hinzur.) auf dem Reiter Position eingetragen.

Bei Änderung des Abgangsflughafens, der Lieferbedingung oder der Frachtkosten werden die Beträge neu ermittelt.

Über den Button Berechnen lösen Sie die Berechnung der Eingangsabgaben aus.
Die Ansicht wechselt automatisch auf den Reiter Ergebnis.

Die ermittelten Einfuhrabgaben können im Reiter Ergebnis über Datei → Drucken bzw. über die Drucker-Icons in der Menüleiste gedruckt werden.

 

Übernahme der erstellten Vorabkalkulationen in den Zollantrag

Die im Umgebungsmenü → Zoll erstellte Vorabkalkulation kann nun in den Zollantrag Freier Verkehr übernommen werden.

Hierzu wird nun in der Vorabkalkulation der Mandant und die Niederlassung gespeichert.

In der Position des Zollantrags kann im Kontextmenü die Funktion Vorabkalkulation übernehmen gewählt werden.

Es öffnet sich ein Suchfenster, in dem bereits alle für den Mandanten und die Niederlassung angelegten Vorabkalkulationen angezeigt werden.
Über die Suchfelder kann die Suche verfeinert werden.

Es werden nur Vorabkalkulationen des Mandanten angezeigt, in dem der User angemeldet ist.
Zusätzlich können nur Daten von Niederlassungen bearbeitet/übernommen werden, für die der User die Berechtigung hat.

Der Import der Vorabkalkulation beginnt in der Zeile, in der die Funktion aufgerufen wird.

Bereits angelegte Positionen werden ab da überschrieben.

Eine bereits im Kopf eingegebene Lieferbedingung, wird ebenfalls durch die Übernahme mit dem Wert der ersten Position überschrieben.

Es werden alle Daten, bis auf das Feld Einfuhrpreis, aus der Vorabkalkulation übernommen.

WICHTIG: CargoSoft erwartet immer ein Dokument des Typs RECHNUNG auf dem Reiter Dokumente/DV1 → andernfalls kann keine Währungsumrechnung und Frachtkostenberechnung stattfinden.

  • Ist also bei der Übernahme der Vorabkalkulation noch kein Dokument RECHNUNG bzw. N380 angelegt, ist keine Zollwertberechnung möglich.

Bei nur einer übernommenen Position wird der Rechnungsbetrag der Vorabkalkulation aufgrund von Programmroutinen nicht in den Antrag übernommen, wenn ein Dokument des Typs RECHNUNG fehlt.

Ist das Dokument angegeben, wird dieser Rechnungsbetrag in die Position geschrieben.

Wird eine Luftfracht‑Vorabkalkulation in einen Zollantrag mit dem Verkehrzweig ungleich 4 übernommen, erscheint ein Hinweisfenster, dass die übernommenen Daten im Reiter Hinzu‑/Abzug nicht zum Verkehrszweig passen.

Bei umgekehrter Konstellation erfolgt aufgrund der Programmroutinen im Antrag KEINE Prüfung.