Sehr geehrte Damen und Herren,
am 02.12.2021 hat das HZA Itzehoe ZA Flughafen-Hamburg darüber informiert, dass ab dem 01.01.2022 nur noch das zollamtliche PDF Dokument der Ausgangsfreigabe von den Luftverkehrsgesellschaften, bei Übergabe der Ware an den Carrier, akzeptiert werden darf. Andere Freigabemitteilungen haben keine zollrechtliche Bedeutung.