Werden in einem Hafenauftrag mehr Packstücke angemeldet als in der Ausfuhranmeldung aufgeführt wurden, sieht AES keine Möglichkeit vor, um die Differenz (Mehrmenge) mit einer existierenden MRN anzumelden. |
Mehrmengen sind nicht erlaubt und können nicht verfügt werden!
Zollbeschau
Sollte der Zoll einige Packstücke zwecks Beschau öffnen, muss die Sendung in dieselbe Anzahl Packstücke wieder verpackt werden.
Beispiel: |
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- Es werden 10 Kartons angeliefert.
- Der Zoll kontrolliert 1 von 10 Kartons und öffnet diesen.
- Die Neuverpackung erfolgt in 2 Kartons.
→ Gesamtanzahl sind nun 11 Kartons.
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Quelle: ZAPP meets AES, Seite 11. (Siehe Quellennachweis Kapitel 10)