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Bewilligung Vorübergehende Verwahrung: Auswertung für die Berechnung des Referenzbetrags

Berechtigungsobjekt: AUSWERTUNGVERWAHRUNG

Seit 1. Mai 2019 ist für das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwahrung eine Bewilligung erforderlich.
Für die Berechnung des Referenzbetrags können Sie im TMS im Umgebungsmenü → Zoll die Funktion Auswertung Verwahrungen verwenden.


Die Auswertung umfasst alle übernommenen Verwahrungen in einem repräsentativen Zeitraum und berücksichtigt die Kriterien:

  • Höchster Zollsatz (Drittlandszollsatz, Präferenzen werden nicht berücksichtigt)
  • Warenwert (Ermittlung über das Folgeverfahren)
  • Verfahrensdauer

Ausgewertet werden alle Verwahrungsmitteilungen mit einem Gestellungsdatum aus dem gewählten Zeitraum.

Vorbelegt werden hier das Gestellungsdatum (1. des Monats Vorjahr - letzter des Monats aktuelles Jahr) und die Verwahrer-EORI Nummer der angemeldeten Niederlassung. 


Zur Ermittlung der Verwahrdauer wird die Differenz zwischen Gestellungsdatum und Erledigungsdatum verwendet.

  • Ist kein Erledigungsdatum vorhanden, wird hier die Differenz zwischen Gestellungsdatum und Anmeldefrist verwendet.

Der Warenwert wird, sofern gefunden, aus dem Folgeverfahren Freier Verkehr, NCTS oder AES ermittelt.
Leider gibt es hier keinen Rückschluss von den Positionen im Antrag auf die ATB-Position der Verwahrmitteilung, so dass hier immer die gesamte Summe verwendet werden muss.

Wird kein Warenwert gefunden, wird der Betrag von 10.000 EUR als Steuerschuld angenommen.
Um hierfür den Warenwert zu ermitteln, wird der max. Zollsatz aus den Steuerbescheiden des letzten Jahres ermittelt und darüber dann der Warenwert berechnet.

  • Beträgt der max. Steuersatz z.B. 25%, dann wäre der Warenwert 40.000 EUR um auf eine Steuerschuld von 10.000 EUR zu kommen.
  • Beträgt der max. Steuersatz z.B. 10%, dann wäre der Warenwert 100.000 EUR um auf eine Steuerschuld von 10.000 EUR zu kommen.

Die durchschnittlichen Werte der Verwahrdauer und des Warenwertes sowie der max. Zollsatz werden in der Kopfzeile angezeigt.

Info

Weitere Informationen, die nicht Bestandteil der Verwahrungsmitteilung sind (z.B. Warentarifnummern) können nicht ermittelt werden, da es keinen Rückschluss von ATB-Position zu den Positionsdaten im Antrag gibt.

Die Auswertung kann über das Menü Datei → Exportieren nach Excel exportiert werden.


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