Das Bestätigungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmer*innen die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriertes Unternehmen erbracht wird.
Durch den Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger möglich.

Für die Prüfung, ob die USt.-Id.Nr. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist, stellt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine XML-RPC-Schnittstelle zur Verfügung.

Wird eine Anmeldung im Freien Verkehr im Verfahren 42 oder 63 vorgenommen, folgt auf die Einfuhr eine steuerbefreiende Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
Bei Überführung in den freien Verkehr ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt.-Id.Nr., des Erwerbers in anderem Mitgliedstaat sowie die USt.-Id.Nr. des Anmelders bzw. Fiskalvertreters verpflichtend anzugeben.

Im Bereich ATLAS, Verfahren Freier Verkehr, ist es im Zollverfahren 42 bzw. 63 möglich, aus dem Zollantrag heraus die Prüfung auf Gültigkeit der USt.-Id.Nr. anzustoßen.



Ablauf der manuellen Prüfung

Durch Eintragen des Verfahrenscode 42 bzw. 63 im Zollantrag Freier Verkehr, wird die Datengruppe zur Erfassung der Steuerlichen Verweise in der Erfassungsmaske eingeblendet.

Über Klick auf den Button BZSt wird die Schnittstelle angestoßen und eine Anfrage per XML gesendet.

Die URL für die Anfrage ist in der Datenbank hinterlegt:

urlko_t.type_mc = USTIDVAL
urlpo_t.schluessel_mc = URL
urlpo_t.wert = https://evatr.bff-online.de/evatrRPC?UstId_1=[USTID1]&UstId_2=[USTID2]&Firmenname=[NAME]&Ort=[ORT]&PLZ=[PLZ]&Strasse=[STRASSE]

Es handelt sich um die qualifizierte Bestätigungsanfrage mit Anforderung einer Bestätigungsmitteilung.


Der Button BZSt zum Auslösen der Prüfung befindet sich in der Überschriftenzeile der Felder für die steuerlichen Verweise.

Das Prüfergebnis wird in der Spalte BZSt neben der UST-ID angezeigt.

Es werden die Daten wie folgt aus dem Antrag übermittelt: 

Die Prüfung berücksichtigt nun den erfassten Funktionscode FR2 (Erwerber).

Als eigene deutsche UST-ID wird der Code FR1 oder FR3 herangezogen.

Beschreibung    TMS-Feld Erfassungsmaske Freier VerkehrPflichtangabe
Ihre deutsche USt.-Id.Nr.Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR1 oder FR3 →  UST-ID / KennnummerX
Anzufragende ausländische USt.-Id.Nr.Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 →  UST-ID / KennnummerX
Name der anzufragenden Firma einschl. Rechtsform

Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2  → Name

X

Ort der anzufragenden FirmaKopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2  → OrtX
PLZ der anzufragenden FirmaKopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → PLZ
Straße der anzufragenden FirmaKopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → Strasse
 

Anzeige des Validierungsergebnisses

Das Ergebnis wird im Antrag dargestellt.

Aus der Rückmeldung wird der Statuscode ausgelesen und in Form eines Icon neben dem Feld der Erwerber USt.-Id. angezeigt:

Grünes Häkchen USt.-Id.Nr. ist gültig

Gelbes Häkchen USt.-Id.Nr. ist gültig; es konnte aber keine qualifizierte Bestätigung durchgeführt werden (Statuscodes 218, 219)

Rotes KreuzUSt.-Id.Nr. ist ungültig oder es liegt ein Fehler vor


Die technische Rückmeldung wird in der eAkte der Position mit der Referenz CSFILE und CSBEZUGSNR gespeichert, um auf den jeweiligen Zollantrag referenzieren zu können.

CargoSoft legt hierfür automatisch das Formular USTIDVAL - Validierungsergebnis UST-ID beim BZSt – , inklusive der Standard-Formularkategorie USTIDVAL, an.

Dadurch können kundenindividuell 
•    Formularkategorie
•    Dateiregel für die eAkte

vorgegeben werden.

Zusätzlich erfolgt ein Eintrag im SYStem Log (Auftragsreiter Info) der Position mit Angabe zu User, Datum, Uhrzeit und Status mit Langtext gem. Statuscode.


Eine Prüfung der USt.-Id.-Angaben beim Prüfen/Senden des Antrags in der Übersicht erfolgt nicht.

Ebenso wird nicht geprüft, ob bereits eine Prüfung stattgefunden hat.


Statuscodes

Folgende Werte sind für die Parameter Name, Ort, PLZ und Straße als Ergebnis möglich:

AStimmt überein
BStimmt nicht überein
CNicht angefragt
DVom EU-Mitgliedsstaat nicht mitgeteilt


200    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist gültig.
201    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist ungültig.
202    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist ungültig. Sie ist nicht in der Unternehmerdatei des betreffenden EU-Mitgliedstaates registriert.
          Hinweis: Ihr Geschäftspartner kann seine gültige USt.-Id.Nr. bei der für ihn zuständigen Finanzbehörde in Erfahrung bringen. Möglicherweise muss er einen Antrag stellen, damit seine USt.-Id.Nr. in die Datenbank aufgenommen wird.
203    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist ungültig. Sie ist erst ab dem ... gültig (siehe Feld 'Gueltig_ab').
204    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist ungültig. Sie war im Zeitraum von ... bis ... gültig (siehe Feld 'Gueltig_ab' und 'Gueltig_bis').
205    Ihre Anfrage kann derzeit durch den angefragten EU-Mitgliedstaat oder aus anderen Gründen nicht beantwortet werden. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Bei wiederholten Problemen wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern - Dienstsitz Saarlouis.

206    Ihre deutsche USt.-Id.Nr. ist ungültig. Eine Bestätigungsanfrage ist daher nicht möglich. Den Grund hierfür können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern - Dienstsitz Saarlouis - erfragen.

207    Ihnen wurde die deutsche USt.-Id.Nr. ausschliesslich zu Zwecken der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs erteilt. Sie sind somit nicht berechtigt, Bestätigungsanfragen zu stellen.
208    Für die von Ihnen angefragte USt.-Id.Nr. läuft gerade eine Anfrage von einem anderen Nutzer. Eine Bearbeitung ist daher nicht möglich. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
209    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist ungültig. Sie entspricht nicht dem Aufbau der für diesen EU-Mitgliedstaat gilt. ( Aufbau der USt.-Id.Nr. aller EU-Länder)
210    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist ungültig. Sie entspricht nicht den Prüfziffernregeln die für diesen EU-Mitgliedstaat gelten.
211    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist ungültig. Sie enthält unzulässige Zeichen (wie z.B. Leerzeichen oder Punkt oder Bindestrich usw.).
212    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist ungültig. Sie enthält ein unzulässiges Länderkennzeichen.
213    Sie sind nicht zur Abfrage einer deutschen USt.-Id.Nr. berechtigt.
214    Ihre deutsche USt.-Id.Nr. ist fehlerhaft. Sie beginnt mit 'DE' gefolgt von 9 Ziffern.
215    Ihre Anfrage enthält nicht alle notwendigen Angaben für eine einfache Bestätigungsanfrage (Ihre deutsche USt.-Id.Nr. und die ausl. USt.-Id.Nr.).
          Ihre Anfrage kann deshalb nicht bearbeitet werden.
216    Ihre Anfrage enthält nicht alle notwendigen Angaben für eine qualifizierte Bestätigungsanfrage (Ihre deutsche USt.-Id.Nr., die ausl. USt.-Id.Nr., Firmenname einschl. Rechtsform und Ort).
          Es wurde eine einfache Bestätigungsanfrage durchgeführt mit folgenden Ergebnis:
          Die angefragte USt.-Id.Nr. ist gültig.
217    Bei der Verarbeitung der Daten aus dem angefragten EU-Mitgliedstaat ist ein Fehler aufgetreten. Ihre Anfrage kann deshalb nicht bearbeitet werden.
218    Eine qualifizierte Bestätigung ist zur Zeit nicht möglich. Es wurde eine einfache Bestätigungsanfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
          Die angefragte USt.-Id.Nr. ist gültig.
219    Bei der Durchführung der qualifizierten Bestätigungsanfrage ist ein Fehler aufgetreten. Es wurde eine einfache Bestätigungsanfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
          Die angefragte USt.-Id.Nr. ist gültig.
220    Bei der Anforderung der amtlichen Bestätigungsmitteilung ist ein Fehler aufgetreten. Sie werden kein Schreiben erhalten.
221    Die Anfragedaten enthalten nicht alle notwendigen Parameter oder einen ungültigen Datentyp. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Hinweisen zum Schnittstelle - Aufruf.
223    Die angefragte USt.-Id.Nr. ist gültig. Die Druckfunktion steht nicht mehr zur Verfügung, da der Nachweis gem. UStAE zu § 18e.1 zu führen ist.
999    Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage ist zurzeit nicht möglich. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.


Technischer Hinweis des BZSt

Ihre Bestätigungsabfrage läuft über das Internet und damit mehr oder weniger - von der Auslastung des Netzes und von den benutzen Verbindungen abhängig - schnell zum Bundeszentralamt für Steuern. Hier wird Ihre Anfrage maschinell bearbeitet und geprüft, ob alle Angaben richtig sind.

Ist dies der Fall, wird Ihre Anfrage über eine Netzwerkverbindung an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat weitergeleitet. Dort wird eine weitere maschinelle Verarbeitung angestoßen und die Antwort zum Bundeszentralamt für Steuern zurückgesandt. Hier wird diese Antwort aufbereitet und zurück zu Ihnen geschickt.

Die Antwort auf eine von Ihnen gestartete, gültige Abfrage kann also, in Abhängigkeit von Ihrer Internetanbindung und der Antwortzeit des entsprechenden Mitgliedstaates, zwischen einigen Sekunden und mehreren Minuten dauern.

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