Bei Containerverladungen besteht die Verfügung nur aus einem Auftrag.
Das Anliefern und Absetzen auf Schiff ist in einer Auftragsart zusammengefasst.
Deshalb ist bei diesen Container-Auftragsarten auch keine Bestandswirkung zu erkennen.
Container werden neutral, d.h. bestandsneutral angeliefert und verladen.
Containerstatus
Wird die BHT-Auftragsart 125 mit Richtung Export gewählt, wird in der Warenbeschreibung der Containerstatus [V] vorbelegt.