Anhand des Sideletters ATLAS (gemeint sind hier Zoll- und EUSt-Kosten + Zollhandling-Kosten, z.B.: Erstellung eines ABD).
Das Zollhandling beginnt laut den Incoterms 2010 immer ab dem Incoterm EXW.
Das bedeutet, der Startpunkt ist EXW (ex works).
Zoll und EUSt-Kosten werden destinationseitig bei dem Incoterm DDP (Delivered duty paid) bezahlt.
Da dies aber laut der Reihenfolge in den Stammdaten der letzte Punkt ist, muss im Sideletter ATLAS der Startpunkt mit DAP (Delivered at place) eingetragen werden, denn erst wenn der Incoterm DAP überschritten wird, fallen die Zoll Kosten an.
Mittels der Felder from Incoterm Location und to Incoterm Location hat man die Möglichkeit, Locations zu den Incoterms zu erfassen.
Eine Sendung von Kalkar nach Washington.
Tatsächlich interessieren mich aber nur die Kosten ab FAS.
Besonderheit bei den Incoterms CPT und CIP: Diese Klauseln enden gem. Definition nicht im Hafen, sondern in einem benannten Bestimmungsort.
Damit, im Gegensatz zu den Klauseln CFR und CIF, hier auch die Nachlaufkosten kalkuliert werden, muss im Feld Incoterm Location dann entsprechend die (Fake-) Location Origin bzw. Destination erfasst werden.