Die Bezugsnummern für ATLAS-Anträge dürfen

  • im Freien Verkehr 35-stellig sein,
  • in allen anderen Verfahren darf die Bezugsnummer nur 22 Stellen lang sein.
Da bei langen Positionsdefinitionen die Bezugsnummer in den Atlasverfahren unter Umständen gekürzt wird, kann für die Verfahren AES, NCTS Versand und NCTS Empfang eine abweichende Positionsnummerndefinition unter  ADMIN → POSITIONSDEFINITION angelegt werden.


Die Namensgebung der Posdef. muss wie folgt lauten:

AESAESEXP
NCTS VersandNCTS-V
NCTS EmpfangNCTS-E