Die Arten der Ausfuhranmeldungen werden im ATLAS Release 3.0 für die Ausfuhr mit einem achtstelligen Zahlencode angegeben. 
Inhalt


Aufbau des 8-stelligen Zahlencodes


Stelle 1 und 2:  Die ersten beiden Stellen geben an, ob es sich um eine Ausfuhranmeldung handelt, die vor dem Warenabgang an den Zoll gesendet wurde oder um eine rückwirkende, beziehungsweise nachträgliche Ausfuhranmeldung. 

  • Bei einer Ausfuhranmeldung vor Warenabgang wird grundsätzlich 00 angegeben. 
  • Für rückwirkende beziehungsweise nachträgliche Ausfuhranmeldungen kommen die Zahlen 10, 11, 12 und 13 in Betracht. 

Stelle 3 und 4: Diese betreffen die passive Veredelung. 

  • Haben Sie keine passive Veredelung, melden Sie hier 00. 
  • Bei einer zollrechtlichen bzw. wirtschaftlichen passiven Veredelung sind die Werte 11, 12 oder 20 anzugeben. 

Stelle 5: Hier geben Sie Ihre Bewilligung zum vereinfachten Verfahren mit förmlicher Bewilligung (ehemals Zugelassener Ausführer) an. 

  • Melden Sie unter Nutzung einer SDE-Bewilligung im vereinfachten Verfahren an, dann steht an der fünften Stelle eine 1. 
  • Im Standardverfahren und allen anderen Fällen steht an der fünften Stelle die Zahl 0. 

Stelle 6: Diese gibt den Ort der Gestellung an und ist damit von besonderem Interesse. 

  • 0 bedeutet, dass Sie keine Gestellung haben. Das ist z. B. bei rückwirkenden Ausfuhranmeldungen der Fall.  
  • 1 verwenden Sie, wenn Sie bei der Ausfuhrzollstelle gestellen, zu der Sie auch die Anmeldung gesandt haben. 
  • 2 heißt, dass Sie im Standardverfahren eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes melden.  
  • 3 brauchen Sie immer dann, wenn Sie eine SDE-Bewilligung nutzen und die Ware am bewilligten Ladeort gestellt wird. 
  • NEU: 4 verwenden Sie bei einer Bewilligung zur zentralen Zollabwicklung (CCL) für die Gestellung in einem anderen Mitgliedsstaat.
  • 9 wird beim einstufigen Verfahren verwendet und bedeutet Gestellung an der Ausgangszollstelle. 

Stelle 7: Hier melden Sie, ob Ihre Ausfuhranmeldung vollständig oder unvollständig ist.  

  • Eine 0 an der siebten Stelle bedeutet, dass Sie eine vollständige Ausfuhranmeldung abgeben.  
  • 1 wird für eine vereinfachte beziehungsweise unvollständige Ausfuhranmeldung verwendet. 

Stelle 8: Hier melden Sie in den meisten Fällen den Wert 0. Nur im einstufigen Verfahren weicht dieser Wert ab. 


Gegenüberstellung der alten und neuen Codierungen


Arten der Anmeldung gem. ATLAS – Info 0306/22.

Art der Ausfuhranmeldung AES 2.4Bezeichnung AES 2.4Art der Ausfuhranmeldung AES 3.0Bezeichnung AES 3.0
AM aStandard-AM - zweistufiges NV00000100 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren
AM bVereinfachte AM - zweistufiges NV00000110Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren
AM cStandard-AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV00000200Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV
AM dVereinfachte AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV00000210Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV

Standard-AM - zweistufiges NV mit CCL-Ausfuhr00000400Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr
AM gStandard-AM - einstufiges Verfahren - Wert bis 3.000 €00000901 Standard-Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren bei Waren mit einem Wert bis 3.000 €
AM iStandard-AM - einstufiges Verfahren - begründet00000902 Standard-Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren in begründeten Fällen
AM eStandard-AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren SDE-Ausfuhr00001300Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung einer Bewilligung SDE-Ausfuhr
AM fVereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren
SDE-Ausfuhr
00001310 Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung einer Bewilligung SDE-Ausfuhr

Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren
SDE-Ausfuhr und CCL-Ausfuhr
00001410Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung von Bewilligungen SDE-Ausfuhr und CCLAusfuhr
zP a Standard-AM - zweistufiges NV mit OPO-PV00110100 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV
zP b Vereinfachte AM - zweistufiges NV mit OPO-PV00110110 Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV
zP c Standard-AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV und
OPO-PV
00110200Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV
unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV
zP dVereinfachte AM - zweistufiges NV nach
§12(4) AWV und OPO-PV
00110210 Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4)
AWV unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV

Standard-AM - zweistufiges NV mit OPO-PV und CCL-PV00110400 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung von Bewilligungen OPO-PV und CCL-PV
zP eStandard-AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren SDE-Ausfuhr und OPO-PV00111300 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung von Bewilligungen SDE PV und OPO-PV
zP fVereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren SDE-Ausfuhr und OPO-PV00111310Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung der Bewilligungen SDE-PV und OPO-PV

Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren
SDE-PV, OPO-PV und CCL-PV
00111410Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung von Bewilligungen SDE-PV, OPO-PV und CCL-PV
zP sStandard-AM - zweistufiges NV mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung00120100 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PVBewilligung
zP tVereinfachte AM - zweistufiges NV mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung00120110 Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung
zP uStandard-AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung00120200 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4)
AWV und eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung
zP v Vereinfachte AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung00120210Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4)
AWV und eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung
wP sStandard-AM - zweistufiges NV als wirtschaftliche PV00200100 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV
wP tVereinfachte AM - zweistufiges NV als wirtschaftliche PV00200110Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV
wP uStandard-AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV als wirtschaftliche PV00200200Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV als
wirtschaftliche PV
wP vVereinfachte AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV als wirtschaftliche PV00200210Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4)
AWV als wirtschaftliche PV

Standard-- zweistufiges NV als wirtschaftliche PV mit CCL-Ausfuhr00200400 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr
wP wStandard-AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren als wirtschaftliche PV mit SDE-Ausfuhr00201300 Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren als wirtschaftliche PV unter Verwendung einer Bewilligung SDE-Ausfuhr
wP xVereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren als wirtschaftliche PV mit SDE-Ausfuhr00201310Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren als wirtschaftliche PV unter Verwendung einer Bewilligung
SDE-Ausfuhr

Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren als wirtschaftliche PV mit SDE-Ausfuhr und CCL-Ausfuhr00201410Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren als wirtschaftliche PV unter Verwendung der Bewilligungen
SDE-Ausfuhr und CCL-Ausfuhr
nA a Rückwirkende AM 10000000 Rückwirkende Ausfuhranmeldung
nB bRückwirkende AM unter Verwendung
OPO-PV
10110000Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV
nA fRückwirkende AM als wirtschaftliche PV10200000Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV
nK a Nachträgliche AM bei vorheriger unrichtiger
Anmeldung
11000000 Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung
nK b Nachträgliche AM bei vorheriger unrichtiger
Anmeldung einer OPO-PV
11110000 Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung
einer Bewilligung OPO-PV
nK dNachträgliche AM bei vorheriger unrichtiger Anmeldung mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung11120000Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV Bewilligung
nK fNachträgliche AM bei vorheriger unrichtiger
Anmeldung als wirtschaftliche PV
11200000Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung als wirtschaftliche PV
nN a Nachträgliche AM aus dem Notfallverfahren12000000Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren
nN bNachträgliche AM aus dem Notfallverfahren
unter Verwendung OPO-PV
12110000 Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV
nN dNachträgliche AM aus dem Notfallverfahren
mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung
12120000Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung
nN fNachträgliche AM aus dem Notfallverfahren
als wirtschaftliche PV
12200000Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren als wirtschaftliche PV
nA z Rückwirkende AM nach Carnet ATA ohne Wiedereinfuhr13000000 Rückwirkende Ausfuhranmeldung nach Carnet ATA ohne Wiedereinfuhr
mS aMonatliche Sammelanmeldung zum Vereinfachten Verfahren
EIR-Ausfuhr
20000000Monatliche Sammelanmeldung zum Vereinfachten Verfahren unter Verwendung einer Bewilligung EIR-Ausfuhr







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