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Bei Containerverladungen besteht die Verfügung nur aus einem Auftrag.
Das Anliefern und Absetzen auf Schiff ist in einer Auftragsart zusammengefasst.
Deshalb ist bei diesen Container-Auftragsarten auch keine Bestandswirkung zu erkennen.
Container werden neutral, d.h. bestandsneutral angeliefert und verladen.
Info |
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Auf jeder Positionsnummer und pro Referenz darf nur EIN Container mit EINEM Auftrag an die BHT übermittelt werden. |
Containerstatus
Wird die BHT-Auftragsart 125 mit Richtung Export gewählt, wird in der Warenbeschreibung der Containerstatus [V] vorbelegt.