Die LRN dient der vorläufigen Identifizierung eines Ausfuhrvorgangs zwischen Entgegennahme und Annahme. 

Neben dem bekannten elektronischen zweistufigen Zoll-Ausfuhrverfahren, bei dem die MRN von Beginn an im Hafenauftrag angeben werden muss, ist jetzt auch das einstufige Zoll-Ausfuhrverfahren, unter Angabe der LRN im BHT-Auftrag möglich.

Die LRN dient der vorläufigen Identifizierung des Ausfuhrvorgangs.

Durch diesen Umstand muss im einstufigen Zoll-Ausfuhrverfahren die BHT-Anmeldung mit der LRN-Nummer erfolgen.

Aufgrund der Schnittstellenerweiterung für AES 3.0, ist die Übertragung der LRN-Nummern aktuell noch nicht möglich.

Die Übermittlung der Daten in dem neuen Format, wird zeitnah mit dem neuen ATLAS-Release umgesetzt.

Inhalt 

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LRN manuell eintragen

Reiter BHT → Reiter Warenbeschreibung → Unterreiter Zoll (AES)

Im Seefrachtauftrag unter BHT → Warenbeschreibung → Unterreiter Zoll (AES) kann die Checkbox LRN aktiviert werden, um eine LRN anstatt einer MRN manuell einzutragen.


LRN übernehmen

Kontextmenü im Unterreiter Zoll (AES)

Ist die LRN (Bezugsnummer) in den AES-Daten hinterlegt, kann diese auch über das KontextmenüMRN/LRN aus AES übernehmen ausgewählt werden.


Felder EORI und NL EORI einblenden

Wird eine LRN-Nr. erfasst, müssen die Pflichtfelder EORI und NL EORI gefüllt werden.

Die EORI-Daten können manuell eingetragen werden oder durch Auswahl einer Adresse über die Adressfelder übernommen werden.

Hierfür müssen die EORI-Daten in der ausgewählten Adresse hinterlegt sein.

Ob die EORI-Adresse ein Versender oder Vertreter ist, wird durch eine Pflichtauswahl definiert.

Des Weiteren wurden diverse Felder - wie z.B. Eigenmasse, Rohmasse, Packstücke in Bezug auf die max. Zeichenanzahl optimiert bzw. erweitert.


Hinweis aus ATLAS-Info 0306/22

Im einstufigen Verfahren erfolgt die Gestellung gleichzeitig zur Ausfuhr und zum Ausgang.

Diese Konstellation setzt nicht voraus, dass der Teilnehmer an der Ausfuhrzollstelle und der Teilnehmer am Ausgang zu jedem Zeitpunkt eine Software des identischen Releases einsetzt.

Durch den Umstand, dass die MRN dem Teilnehmer AES 3.0 erst mit Annahme bekanntgegeben wird, sind einstufige Ausfuhrverfahren von Teilnehmern an der Ausfuhrzollstelle im Nachrichtenformat des AES-Releases 3.0 und Teilnehmern am Ausgang im Nachrichtenformat des AES-Releases 2.4 nicht anmeldbar.


Nachrichtentypen im Format AES 2.4 lassen sich nicht nachträglich anpassen, um eine Vorgangsauffindung basierend auf der LRN zu ermöglichen.

Teilnehmer müssen also beachten, dass sie ihre Ausgangskomponente spätestens gleichzeitig mit der Ausfuhrkomponente umstellen.

In Problemfällen kann die IAA-Plus verwendet werden, welche ebenfalls das einstufige Verfahren unterstützt und noch auf dem Nachrichtenformat des AES-Releases 2.4 basiert.