Die Bezugsnummern für ATLAS-Anträge dürfen - im Freien Verkehr 35-stellig sein,
- in allen anderen Verfahren darf die Bezugsnummer nur 22 Stellen lang sein.
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Da bei langen Positionsdefinitionen die Bezugsnummer in den Atlasverfahren unter Umständen gekürzt wird, kann für die Verfahren AES, NCTS Versand und NCTS Empfang eine abweichende Positionsnummerndefinition unter ADMIN → POSITIONSDEFINITION angelegt werden. |
Die Namensgebung der Posdef. muss wie folgt lauten:
AES | AESEXP |
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NCTS Versand | NCTS-V |
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NCTS Empfang | NCTS-E |
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