In dieser Maske haben Sie die Möglichkeit, Ihre Teilnahme am vereinfachten Verfahren als zugelassener Versender oder am Standardverfahren zu wählen.
Im Folgenden wird die Erstellung eines Versandbegleitscheins unter Verwendung des vereinfachten Verfahrens für zugelassene Versender erläutert.
Ein zugelassener Versender hat die Befugnis, die Ware direkt an den Empfänger (die Bestimmungszollstelle oder den zugelassenen Empfänger) zu liefern, ohne sie zuvor an einer Abgangszollstelle physisch zu gestellen.



Vereinfachtes Verfahren

Im Feld Art der Versandanmeldung wählen Sie entweder die Option 10 oder 11.
→ Eine Vorbelegung kann über die Stammdaten NCTS in Firmenstamm in ZOLL erfolgen.

Im Anschluss daran, füllen Sie bitte alle erforderlichen Felder aus, die farblich hervorgehoben sind.

Die Pflichtfelder können sich abhängig von Ihren Eingaben ändern.


Vorbelegung der Sicherheit

Wird ein neuer Versandantrag angelegt, wird die in der Adresse des Verfahrensinhabers (Stammdaten ADRESSEN → Reiter Zoll Unterreiter NCTS Sicherheiten) hinterlegte Sicherheit vorbelegt.

Sind mehrere Sicherheiten hinterlegt, öffnet sich ein Auswahlfenster und die Sicherheit kann manuell in den Antrag übernommen werden. 


Felderläuterungen

Feld
Beschreibung
Anzahl Positionen
Gesamtanzahl der eingetragenen Positionen 
Gesamt-Rohmasse
Gesamt-Rohmasse der Sammelsendung
Anz. Packstücke
Gesamtanzahl der erfassten Packstücke
Anz. Verschlüsse
Gesamtanzahl der erfassten Siegel
Transport in Container


Kennzeichen, ob die Ware im Container befördert wird.

  • Das Kennzeichen wird automatisch gesetzt, wenn Containernummern in der Transportausrüstung erfasst werden.
Art der Anmeldung

Wählen Sie die Art der Anmeldung aus der Codeliste S0231:

  • T-  Mischsendung mit T1 und T2 Waren
  • T1 - Warenbeförderung im externen Versandverfahren
  • T2 - Warenbeförderung im internen Versandverfahren
  • T2F - Warenbeförderung im internen Versandverfahren zwischen unterschiedlichen Steuergebieten
  • TIR - Carnet TIR
Art der Versandanmeldung

Wählen Sie die Art der Versandanmeldung aus der Codeliste A0114:

  • 00 Normalverfahren
  • 10 Vereinfachtes Verfahren ohne Verwendung besonderer Verschlüsse
  • 11 Vereinfachtes Verfahren mit Verwendung besonderer Verschlüsse. 

Für das Verfahren 11 benötigen Sie zusätzlich eine Bewilligung für besondere Verschlüsse.
Die Angabe von Verschlüssen innerhalb der Transportausrüstung ist in diesem Fall verpflichtend.

Datum der Wiedergestellung

Der zugelassene Versender muss ein Datum angeben, zu welchem spätestens die Wiedergestellung der Ware beim Empfänger erfolgt (Datum der Wiedergestellung).

Eine Vorbelegung kann über die Stammdaten NCTS in Firmenstamm erfolgen (Tagesdatum +n Tage).

Kennzeichen SumA-Sicherheit

Wählen Sie, ob die Versandanmeldung Daten der summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung enthält.

Abhängig von dem gewählten Code, sind weitere Angaben in der Versandanmeldung erforderlich, u.a. Verkehrszweig an der Grenze, Ausgangszollstelle, Beförderungsroute. 

Wird der Code 2 oder 3 angegeben, bedeutet das, dass Sie in dieser Versandanmeldung die Sicherheitsdaten (Daten der summarischen Ausgangsanmeldung) anmelden.

Damit erfolgt die Vorabanmeldung mittels Versandanmeldung und es ist keine weitere Vorabanmeldung , z.B. in Form der ASumA, abzugeben.

Die Abgabe einer Vorabanmeldung (z.B. mittels einer Versandanmeldung mit Sicherheitsdaten (Code "2" oder "3") oder mittels einer ASumA) ist grundsätzlich immer erforderlich, wenn Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen.

Lesen Sie hierzu auch die ATLAS-Info 0518/23.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Der Wert „0“ ist grundsätzlich immer dann anzumelden, wenn der Versandvorgang in der europäischen Sicherheitszone beginnt und in der europäischen Sicherheitszone enden soll, ohne dass die Warensendung diese Zone zwischenzeitlich verlässt. In diesem Fall ist weder die Abgabe einer summarischen Eingangs- noch Ausgangsanmeldung erforderlich.

Die europäische Sicherheitszone setzt sich aus dem Zollgebiet der Union (gem. Art. 4 UZK) sowie der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen zusammen. Bei einem Versandverfahren in die Schweiz melden Sie daher nicht den Wert „2“, sondern den Wert „0“.

Hinweis: Geben Sie die summarischen Ausgangsanmeldungen bzw. Eingangsanmeldungen separat – losgelöst von der Versandanmeldung – ab, können Sie auch in einer Versandanmeldung, die aus der europäischen Sicherheitszone aus- oder (wieder)eingeführt wird, den Wert „0“ melden.

Sobald die Warensendung jedoch aus der europäischen Sicherheitszone ausgeführt oder (wieder)eingeführt werden soll, kommen – je nach Fallkonstellation – die Werte „1“, „2“ oder „3“ in Betracht, da in diesem Fall die Abgabe einer summarischen Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldung erforderlich ist.

Sobald die Werte „2“ oder „3“ gewählt werden, ist die Angabe einer vorgesehenen Ausgangszollstelle im Versandverfahren für jeden Grenzübertritt erforderlich. Die aktuell zulässigen Zollstellen ergeben sich aus der Codeliste C0175.

Verkehrszweig an der Grenze

Verkehrszweig des Beförderungsmittels, mit dem die Außengrenze des Zollgebietes der Union überschritten wird.
Reduzierter Datensatz

Wenn die Beförderung über den Seeweg oder Luftweg erfolgt und Sie eine Versandanmeldung mit einem reduzierten Datensatz erfassen möchten, aktivieren Sie die Checkbox.

  • Im Feld Grenze Verkehrszweig muss in diesem Fall den Wert 1, 4 oder 8 erfasst werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall zusätzlich eine Bewilligung für einen reduzierten Datensatz benötigen.

Verbindliche Beförderungsroute

Wenn es sich um eine vorgegebene verbindliche Beförderungsroute handelt, aktivieren Sie die Checkbox.

Die Checkbox darf nur aktiviert werden, wenn im Feld Sicherheit der Wert 0 ausgewählt wurde.

Versendungsland

Ländercode des Versendungslandes
BestimmungslandLändercode des Bestimmungslandes
VBD automatisch weiterleiten an
Nach Erhalt der Überlassung, kann eine Statusnachricht inklusive Versandbegleitdokument per Mail versendet werden. Link
Inhaber des Verfahrens

Adresse des Inhabers des Zollverfahrens und der Bewilligung/Bürgschaft.

Beim TIR-Verfahren ist der Carnet-TIR-Inhaber der Inhaber des Versandverfahrens.

ID Carnet-TIR-Inhaber
!!
Carnet-TIR-Nummer
Wenn Sie ein Carnet TIR erfassen, geben Sie die Carnet TIR-Heftnummer ein. 
Vertreter

Art der Ortsbestimmung

Das Feld wird abhängig vom Wert im Feld Art der Versandanmeldung automatisch gefüllt.

  • Im Normalverfahren wird der Wert V - Zollstelle ausgewählt,
  • im vereinfachten Verfahren der Wert Y - Bewilligung.
Art des Warenortes

Ort, an dem die Waren verladen und ggf. Verschlüsse angebracht werden.
Das Feld wird abhängig vom Wert im Feld Art der Versandanmeldung automatisch gefüllt.

  • Im Normalverfahren wird der Wert A - Bestimmter Ort ausgewählt,
  • im vereinfachten Verfahren der Wert B - Bewilligter Ort.
Kennung Warenort

Die zugelassenen Warenorte werden, gemäß eingetragener Bewilligung, aus den Stammdaten Bewilligungen angeboten, wenn im Feld Art der Ortsbestimmung der Wert Y - Bewilligung eingetragen ist.

Gibt es nur einen Eintrag, wird die Kennung Warenort direkt vorbelegt.

  • Eine manuelle Eingabe des Warenortschlüssels ist ebenso möglich. Format: AB01 
  • Per Doppelklick oder F2-Taste kann eine Suche nach Warenorten aufgerufen werden. 
Ansprechpartner, Telefon, E-Mail
Beauftragter Sachbearbeiter für die Betreuung des Warenortes.
Abgangszollstelle
Dienststelle, die als Abgangszollstelle für diesen Versandvorgang zuständig ist.
Bestimmungszollstelle
Dienststelle, die als Bestimmungszollstelle für diesen Versandvorgang vorgesehen ist.
Bewilligungen

Sind Bewilligungen und zugelassene Warenorte, wie im Stammdatenprogramm Bewilligungen erläutert hinterlegt, werden diese - abhängig von der Art der Versandanmeldung -  im Versandantrag vorbelegt:

Art der Versandanmeldung

Bewilligung aus Adresse Inhaber des Verfahrens

10 – Vereinfachtes Verfahren ohne Verwendung besonderer Verschlüsse

C521 – Zugelassener Versender

11 – Vereinfachtes Verfahren mit Verwendung besonderer Verschlüsse

C521 – Zugelassener Versender +

C523 – Besondere Verschlüsse

Kennzeichen Reduzierter Datensatz ist gesetzt

C524 – Reduzierter Datensatz + C521 + ggf. C523

Angaben zu den Bewilligungen für den zugelassenen Versender, den Bewilligten für die Abgabe einer Versandanmeldung mit reduziertem Datensatz oder den Bewilligten für die Verwendung besonderer Verschlüsse.

Die Bewilligungen werden initial bei Anlage eines Versandantrags aus der Adresse Inhaber des Verfahrens vorbelegt.

Wird die Adresse Inhaber des Verfahrens geändert, werden die Bewilligungen aus der neu eingetragenen Adresse ermittelt und zuvor eingetragene Werte überschrieben.

Durchgangszollstelle

Gestellungsdatum/Gestellungszeit


Dienststelle, die als Durchgangszollstelle für diesen Versandvorgang vorgesehen ist.


Im vereinfachten Verfahren wird eine MRN (Movement Reference Number) vom Zoll mit Annahme der Versandanmeldung generiert und ein VBD (Versandbegleitdokument) als PDF-Dokument zugestellt.

Im Normalverfahren erfolgt die bei Gestellung der Waren beim Zollamt anhand der Local Reference Number (kurz: LRN, = CargoSoft Bezugsnummer des Antrages).

Das T1-Verfahren wird vom Zoll eröffnet und eine MRN generiert.