Werden Waren in Containern befördert, ist die Angabe mindestens einer Transportausrüstung verpflichtend.

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Containern und/oder Verschlüssen Warenpositionen zuordnen

Werden Waren in Containern befördert, muss das Kennzeichen Transport in Container verpflichtend übermittelt werden.

  • Daher setzt CargoSoft dieses Kennzeichen automatisch auf JA (1), sobald eine Containernummer im Antrag erfasst wird.

Die gesamte Datengruppe Transportausrüstung ist in diesem Fall anzumelden (Containernummer und sofern vorhanden auch Verschlüsse).

Der Warenpositionsverweis ist zwingend anzugeben, sofern mehr als eine Containernummer erfasst wird.

Ansonsten beziehen sich die angegebene Containernummer und/oder die angegebenen Verschlüsse auf alle Warenpositionen.

Der Warenpositionsverweis wird auf dem Reiter Position → Ware über den Button erfasst. Hier ordnen Sie die Warenposition, auf der Sie sich gerade befinden, einem Container zu.

  • Die Zuordnung des Warenpositionsverweises kann ebenfalls über diesen Button über Entfernen wieder aufgehoben werden.
  • Alternativ kann im Reiter Transportausrüstung im Bereich Warenpositionsverweis die Zuordnung durch Zeile löschen entfernt werden.
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